AGB

AGB

Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit unserer per Email, Fax oder schriftlich versandten Exposé - Beschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen.

Die Courtage für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlußes für das vorherig näher bezeichnete Objekt beträgt den vorherig genannten %-Satz des abgeschlossenen Kaufpreises und Nebenabreden zuzüglich der zur Zeit gesetzlichen deutschen Steuer aus dem Courtagebetrag.

Die Courtage ist auch für den Fall zu bezahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht.

Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung gilt auch für den Fall der Objektverschiedenheit (Vertragsabschluß über ein anderes dem Eigentümer gehörendes Objekt) und für den Fall des Ersatzgeschäftes (Anmietung anstelle Ankauf bzw. Ankauf anstelle Anmietung), da der Interessent erst durch das Vorliegen dieses Exposés Kenntnis von der Existenz des Verkaufs-, Vermietungs- oder Verpachtungsgedanken des Verkäufers / Vermieters oder Verpächters erhalten hat und ohne die Kenntnis des Angebotes des Maklers keinen Vertrag hätte schließen können.

Die Courtagezahlung ist mit Abschluss des Vertrages (z.B. Miet- oder Pachtvertrages oder Kaufvertrag) fällig.

Des weiteren bedarf es zur Fälligkeit der Courtage für den Erwerb / die Anmietung bzw. Anpachtung des vorstehend genannten Objektes oder eines anderen Objektes, welches im Eigentum des Verkäufers / Vermieters oder Verpächters ist, keines separaten Vertrages (z. B. Notarvertrag).

Der Empfänger dieses Exposés hat dem Makler sofort und unverzüglich Anzeige zu machen, wann und zu welchen Bedingungen ein Vertrag über vorheriges genannten Objekt oder ein anderes im Besitz des Eigentümers / Vermieters bzw. Verpächters stehendes Objekt getätigt wurde.

Ist die vom Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er dies dem Makler innerhalb einer Frist von fünf Werk Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt (z.B. Objektnachweis eines anderen Maklers).

Spätere oder nicht nachgewiesene Einsprüche braucht der Makler nicht gegen sich gelten zu lassen. Erfolgt keine Mitteilung an den Makler, ist die Weitergabe der Daten des Objektes (Information) aus diesem Exposé an Interessenten im Falle des Vertragsabschlußes zumindest mitursächlich für den Erfolg geworden und begründet ebenso eine Verpflichtung zur Courtagezahlung.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass wir nicht nur in Zeitungen für das/die Objekte wirbt/werben, sondern speziell moderne Medientechnik (digitale Fototechnik, Internet, Video, TV und Printmedien usw.) einsetzen, um möglichst viele Interessenten zu erreichen. Durch diese Werbemassnahmen besteht die Möglichkeit, dass auch Informationen Dritte erreichen, die gegenüber einem altherkömmlichen Maklereinsatz in der Regel vermieden werden. Dies ist aufgrund der Werbepräsentation nicht zu vermeiden und dem Auftraggeber bekannt. Der Bruch der Vertraulichkeit des Exposés usw. führt somit nicht zu einer Schadensersatzverpflichtung – da diese Art der Immobilienpräsentation bewusst zum Auftragsumfang gehört.

Immobilien Schwedler ist es gestattet professionelle Subunternehmer (Fotografen, Kameramänner, Werbeagentur usw.) die in vorherige Absprache mit dem Auftraggeber die visuelle Umsetzung durchführen. Das Copyright sämtliche Bilder, texte usw. liegt bei Immobilien Schwedler. Der Auftraggeber erhält die zeitlich und weltweit uneingeschränkten Nutzungsrechte an den Fotos, Videos, Prospekten, soweit nichts anders schriftlich vereinbart wurde.

Der Makler ist auf die Auskünfte bezüglich des Objektes auf den Verkäufer, Vermieter bzw. Verpächter, Bauherren, Bauträger oder Behörden angewiesen und kann daher für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen.

Darüber hinaus kann der Makler für die Objekte keine Gewähr übernehmen und er kann für die Bonität nicht haften.

Das Angebot des Maklers ist freibleibend, der Zwischenverkauf, Vermietung oder - Verpachtung ist vorbehalten.

Ilona Schwedler
Immobilien Schwedler
Kreuztaler Str. 7

D 57250 Netphen

Stand 12. Februar 2004

zurück zur Startseite